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   OLG Karlsruhe, 29.03.1984 - 9 U 5/83   

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https://dejure.org/1984,2338
OLG Karlsruhe, 29.03.1984 - 9 U 5/83 (https://dejure.org/1984,2338)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.1984 - 9 U 5/83 (https://dejure.org/1984,2338)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 1984 - 9 U 5/83 (https://dejure.org/1984,2338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verrechnung; Abschlagszahlung; Drittschuldner; Teilabtretung; Kundenforderung; Tilgungsbestimmung; Einzugsermächtigung; Vorbehaltskäufer

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 609
  • MDR 1984, 579
  • VersR 1984, 1077
  • WM 1984, 875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.1984 - 9 U 5/83
    Soweit ersichtlich hat der BGH diese Frage noch nicht entschieden, Zwar hat er in BGHZ 46, 242, 244 ausgesprochen, daß bei einer Teilabtretung Zahlungen des Schuldners anteilmäßig zu verrechnen seien, wobei auf eine nichtveröffentlichte BGH-Entscheidung Bezug genommen wird.
  • BGH, 27.02.1967 - VII ZR 221/64

    § 366 BGB bei Forderungen mehrerer Gläubiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.1984 - 9 U 5/83
    In BGHZ 47, 168, 170 f. wurde entschieden, daß die Verrechnung nach § 366 BGB auch dann anzurechnen ist, wenn der Drittschuldner Zahlungen auf mehrere Forderungen seines Gläubigers leistet, die dieser wiederum still teilweise an einen oder mehrere Lieferanten agbetreten hatte.
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90

    Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers

    b) Nach verbreiteter Ansicht können Vorbehaltsverkäufer und Vorbehaltskäufer auch durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung den Rang der Forderungsteile festlegen, also bestimmen, in welcher Weise die beim Vorbehaltskäufer eingehenden Zahlungen des Schuldners zu verrechnen sind (vgl. Serick aaO. S. 421 ff; Palandt/Heinrichs aaO. § 398 Rdn. 10; MünchKomm/Roth aaO.; Larenz Schuldrecht 14. Aufl. Bd. I § 34 I S. 579; OLG Karlsruhe WM 1984, 875, 876; s. a. BGHZ 46, 242, 244 f unter b).

    Die bereits angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe (WM 1984, 875) auf die sich das Berufungsgericht u. a. bezogen hat, hat einen Vorrang des an den Vorbehaltsverkäufer vorausabgetretenen Forderungsteils aus einer besonderen Treuhandabrede hinsichtlich der eingehenden Zahlungen gefolgert, wie sie vorliegend nicht gegeben ist.

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